Parcourregeln des BSVHs


1. 

Das Betreten des Parcoursgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Betreiber und
Grundstücksbesitzer übernehmen keinerlei Haftung für eventuelle Personen- oder
Sachschäden, die sich auf diesem Gelände ereignen!

2. 
Ohne ausführliche Unterweisung eines bereits geschulten Schützen oder des
Parcoursbetreibers darf kein Anfänger den Parcours begehen!

3.
Es ist ausdrücklich untersagt die markierten Wege zu verlassen oder Absperrungen
zu umgehen!

4.
Das Parcoursgelände ist nur in der durch die Nr. 1 - 34 gekennzeichneten Richtung
zu begehen. Ein Umkehren ist nicht erlaubt! (Einbahnregelung)


5.

Kinder und jugendliche Schützen unter 16 Jahren dürfen den Parcous nur in
Begleitung einer volljährigen Person (über 18) begehen!

6.
Der Schütze muss sich vor jedem Abschuss vergewissern, dass das Schussfeld
sowohl vor, hinter und unmittelbar neben dem Ziel frei ist!
7.
Es darf nur auf die aufgestellten 3D-Tiere und -Scheiben und ausschließlich von den
markierten Abschusspflöcken (rot, blau, gelb, weiß) geschossen werden!
8.
Es ist untersagt pro Runde mehr als einen Treffer pro Tierscheibe anzubringen!
9.
Werden Pfeile gesucht, ist streng darauf zu achten, dass nachfolgende Schützen
davon Kenntnis haben!
10.
Jeder Schütze bzw. dessen Aufsichtsperson ist für jeden von ihm abgeschossenen
Pfeil voll verantwortlich!
11.
Im Wald herrscht striktes Rauchverbot (Brandgefahr)! Keine Benützung des Parcours
unter Alkoholeinfluss! Jegliche Verunreinigung des Parcours ist strengstens
untersagt!
12.
Ein Nichteinhalten der Parcoursregeln hat den sofortigen Entzug der
Schießberechtigung und die Verweisung vom Parcoursgelände zur Folge!
13.
Mit der Unterschrift bestätigen die Parcoursteilnehmer die Regeln gelesen und zur
Kenntnis genommen zu haben!